INVEST-Zuschuss kompakt erklärt

Recht/ Steuern und Hilfsthemen

Wie erhalten Investoren den INVEST-Zuschuss?

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Eine Besonderheit bei Eigenkapital-Beteiligungen ist, dass sie gegebenenfalls INVEST-zuschussfähig sind. Der INVEST-Zuschuss ist ein staatliches Förderprogramm für Wagniskapital-Investitionen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Der INVEST-Zuschuss kann beim BAFA beantragt werden. Mit dem INVEST-Zuschuss sollen junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden. Private Investoren, insbesondere Business Angels, sollen durch diesen Zuschuss animiert werden, Wagniskapital für diese Unternehmen bereitzustellen. Der INVEST-Zuschuss ist jedoch an enge Bedingungen geknüpft.

 

Im Rahmen des INVEST-Förderprogramms erhält ein Investor einen Erwerbszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme (seit dem 06.03.2024 - vorher 25 Prozent). Für den Investor wird damit das Risiko der Kapitalbeteiligung verringert. Nachdem er den Antrag online gestellt hat und dieser positiv beschieden wurde, bekommt er die Summe zurückerstattet.

Wenn ein Investor beispielsweise 100.000 Euro in ein INVEST-förderfähiges Unternehmen investiert und sein Förderantrag positiv beschieden wird, erhält er vom BAFA 15.000 Euro auf sein Konto als Zuschuss erstattet. Die förderfähige Investitionssumme beträgt maximal 200.000 Euro pro Investment.

 

Der INVEST-Zuschuss kann nur bei Eigenkapital-Investitionen beantragt werden. Seit dem 01.03.2022 sind ausschließlich Erstinvestment bei einem Startup förderfähig. Er lässt sich nicht bei Investitionen mittels partiarischen Darlehen beanspruchen. 

Eine weitere Bedingung ist, dass die durch die Investition erworbenen Unternehmensanteile komplett beim Investor verbleiben. Er muss diese mindestens drei Jahre lang halten. Verkauft er sie vor Ablauf der Mindesthaltedauer, läuft er Gefahr den Erwerbszuschuss zurückbezahlen zu müssen. Sollte das Unternehmen vor Ablauf der Mindesthaltedauer scheitern, muss der Investor den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Damit ein Investor Anspruch auf den INVEST-Zuschuss hat, muss es sich bei ihm um eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb des EWR handeln. Alternativ kann ein Investor die Anteile auch über eine GmbH oder UG erwerben. Diese Beteiligungsgesellschaft darf aber aus nicht mehr als sechs natürlichen Personen bestehen, damit ein Anspruch auf den Erwerbszuschuss geltend gemacht werden kann.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt seit dem 06.02.23 10.000 Euro und der Erwerb der Anteile darf nicht kreditfinanziert sein. Wenn ein Investor bereits Anteile an einem Unternehmen hält, sind weitere Investitionen grundsätzlich nicht mehr förderfähig. 

 

Neben dem Erwerbszuschuss beinhaltet das INVEST-Förderprogramm auch einen Exit-Zuschuss. Sollte ein Investor seine Anteile im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Exit) veräußern, erhält er einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Gewinns in Form einer Steuererstattung. Bemessungsgrundlage für die Höhe des Veräußerungsgewinns ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Ausgabepreis der Anteile.

Der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile muss dabei mindestens bei 2.000 Euro liegen. Maximal kann der Exit-Zuschuss 25 Prozent der Investitionssumme betragen (seit 06.02.2023 - vorher 80 Prozent). Wenn ein Investor beispielsweise Anteile im Wert von 100.000 Euro erworben hat und diese nach mehr als drei Jahren für 500.000 Euro verkauft, erhält er bei positiv beschiedenem Antrag einen Exit-Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.

Damit ein Investor einen Antrag für den Exit-Zuschuss stellen kann, muss es sich bei ihm um eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb des EWR handeln. Außerdem müssen die veräußerten Anteile bereits bei Erwerb mit dem INVEST-Zuschuss gefördert worden sein.

 

Zunächst muss das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit beim BAFA stellen. Dafür genügt ein Online-Antrag. Die Anträge werden vor Beginn einer Finanzierungsrunde gestellt. Companisto unterstützt die Unternehmen bei der Antragsstellung und weist bei jedem Investment jeden Investor darauf hin, ob es sich um ein INVEST-förderfähiges Unternehmen handelt. Das Antragsverfahren ist bewusst sehr schlank gehalten, damit die Investoren schnell und unbürokratisch ihre Unterstützung erhalten und der Investitionsprozess möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Anschließend stellt der Investor den Antrag auf Bewilligung des Erwerbszuschusses. Der Antrag kann online auf der Webseite des BAFA gestellt werden und nimmt etwa 5 Minuten in Anspruch.

Wenn Sie über Companisto in ein INVEST-förderfähiges Startup investieren, führen wir Sie im Rahmen unseres Online-Investitionsprozesses Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Wir stellen Ihnen dann alle erforderlichen Informationen zur Verfügung. Sie benötigen hierfür keine Vorkenntnisse.

Nachdem der Online-Antrag gestellt wurde, kann der Beteiligungsvertrag zwischen dem Investor und dem Unternehmen geschlossen werden. Anschließend muss der Online-Antrag ausgedruckt, unterschrieben und ans BAFA geschickt werden. Die vollständige Bearbeitung kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Werden beide Anträge (Antrag des Unternehmens und des Investors) positiv beschieden, erhält der Investor den Zuschuss direkt per Banküberweisung auf sein Konto.

Alle Details zum INVEST-Zuschuss finden Sie auf der Webseite des BAFA. Dort finden Sie im unteren Teil unter dem Menüpunkt "Informationen" auch ein "Merkblatt für Investoren", auf dem alle Details zum Antragsverfahren übersichtlich aufgeführt sind.

Stand vom 14.02.2019 15:11


 





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