von André Jasch

EU-Prospektverordnung: Tamo Zwinge setzt sich für Startup-Interessen ein

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EU-Prospektverordnung: Tamo Zwinge setzt sich für Startup-Interessen ein

In Deutschland gibt es zu wenig Wagniskapital, insbesondere für Startups in der Wachstumsphase. Damit fehlt das notwendige Kapital, um aus innovativen Geschäftsmodellen erfolgreiche Unternehmen zu etablieren. Dieser Kapitalmangel schwächt die Innovationskraft Deutschlands und behindert zukünftiges Wachstum. Zu diesem Schluss kam kürzlich auch eine gemeinsame Studie von Roland Berger, der Internet Economy Foundation (IEF) und des Bundesverbandes Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. (BVK).

Zwar hätten sich auch in Europa die Venture-Capital-Investitionen in den vergangenen fünf Jahren auf knapp 16 Milliarden Euro mehr als verdreifacht, so die Autoren der Studie, doch bestehe nach wie vor ein deutlicher Rückstand im Vergleich zu den USA. Dort wurde im vergangenen Jahr Risikokapital in Höhe von fast 64 Milliarden Euro investiert. „Es ist kein Zufall, dass die fünf wertvollsten Unternehmen ihren Sitz in den USA haben: Dort gibt es eine lange Tradition der Finanzierung junger Unternehmen mithilfe von Venture Capital“, sagt BVK-Vorstandssprecherin Dr. Regina Hodits.

Um diese Kapitallücke zu schließen und europäischen Startups den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern, wurde auf EU-Ebene kürzlich der Entwurf für eine EU-Prospektverordnung vorgestellt. Dieser sieht eine Erhöhung der Prospektfreiheitsgrenze auf 8 Millionen Euro vor. Demnach könnten Unternehmen bis zu diesem Wert Kapital einsammeln, ohne dafür einen Wertpapierprospekt erstellen zu müssen. Damit bietet die EU-Prospektverordnung die Möglichkeit, die Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) zu verbessern und den Wirtschaftsstandort Deutschland international wettbewerbsfähig zu halten.


Finanzausschuss berät über EU-Prospektverordnung

Im Finanzausschuss des Bundestags wurde am 13. Juni über die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in Deutschland debattiert. Zur Debatte des Finanzausschusses geladen waren Sachverständige aus der Wirtschaft sowie Verbraucherschützer und Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Unter den Sachverständigen war auch Tamo Zwinge, Mitgründer von Companisto und Vorstand im Bundesverband Crowdfunding.

„Die Prospektpflicht ist die wesentliche Hürde für KMUs, einfachen Zugang zum Kapitalmarkt zu bekommen“, sagt Tamo Zwinge. „Die Schwelle der Prospektpflicht auf 8 Millionen Euro anzuheben, wäre im Prinzip eine sehr sinnvolle Maßnahme.“

Das erklärte Ziel der EU-Prospektverordnung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Kapitalmärkten zu erleichtern. Leider würden Startups vom derzeitigen Gesetzesentwurf nicht profitieren, denn er ermöglicht derzeit nur Eigenkapitalinvestitionen in Aktiengesellschaften (AGs). Die AG ist allerdings klassischer Weise die Gesellschaftsform großer Unternehmen und der Industrie. Dagegen setzen die allermeisten kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland auf eine andere Gesellschaftsform: die GmbH.

„Man muss wirklich klarstellen, dass die ganz große Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland, und der Startups im Besonderen, GmbHs sind. Das heißt, nur wenn wir diese Prospektfreiheitsgrenze auf die GmbHs ausweiten, nur dann werden wir vermehrt Investitionen in diese kleinen und mittleren Unternehmen sehen“, so Tamo Zwinge.


EU-Prospektverordnung bevorzugt große Unternehmen

Die aktuelle Situation in Deutschland: Investitionen in GmbHs gelten als Vermögensanlagen, damit gilt eine Prospektgrenze von 100.000 Euro. Die Prospektfreiheitsgrenze für Aktiengesellschaften läge damit nach der EU-Prospektverordnung bei 8 Millionen Euro – eine klare Bevorzugung großer Unternehmen. Damit liefe die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in Deutschland der erklärten Absicht der EU-Kommission zuwider.

„Im Moment werden nur Wertpapiere bevorzugt – also Investitionen in Aktiengesellschaften. Bei Vermögensanlagen – darunter fallen auch Investitionen in GmbHs – würde weiterhin die Prospektgrenze von 100.000 Euro gelten. Das heißt, wir hätte eine Situation, bei der die Prospektfreiheitsgrenze für Aktiengesellschaften 80 Mal höher läge als für GmbHs“, so Tamo Zwinge weiter.

Die Tragweite des Themas ist immens, denn es geht dabei auch um zukünftige Innovationskraft Deutschlands im Vergleich zum internationalen Wettbewerb. Sollte die GmbH nicht berücksichtigt werden, droht Deutschland im internationalen Wettbewerb zurückzufallen. Ein Kapitalabfluss aus Deutschland in eine Startup-Branche eines anderen Landes wäre die logische Folge. Schon jetzt beobachten Branchenkenner, dass deutsche Investoren verstärkt in britische Startups investieren – ein Trend, der sich mit dem derzeitigen Entwurf weiter verschärfen würde.


Deutschland droht den Anschluss an die Konkurrenz zu verlieren

Der Kapitalabfluss findet nicht etwa statt, weil britische Startups besser wären als deutsche, sondern weil der Rechtsrahmen in Großbritannien für Investoren vorteilhafter ist. Dort haben sie die Möglichkeit, in echte Eigenkapital-Beteiligungen zu investieren und damit eine starke Rechtsposition mit allen Eigentumsrechten zu erwerben. In Deutschland sind sie bei Investitionen in Startups per Gesetz auf partiarische Darlehen begrenzt.

In Großbritannien werden dadurch auch ganz andere Finanzierungsvolumen erreicht als in Deutschland. Lag das gesamte Investitionsvolumen auf allen britischen Crowdinvesting-Plattformen 2011 noch bei 1,7 Millionen Pfund, waren es 2015 schon 245 Millionen Pfund – Tendenz weiter steigend. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 14.000 Prozent. Damit machte Crowdinvesting 2015 schon rund 15 Prozent des gesamten Venture-Capital-Marktes in Großbritannien aus, während es 2011 noch 0,3 Prozent waren.

Wenn Deutschland hier nicht den Anschluss an den Wettbewerb verlieren möchte, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert werden. Leider wird scheinbar mit der EU-Prospektverordnung eine günstige Gelegenheit dazu vertan, weil die politische Akteure die Brisanz der Lage verkennen. Etwas enttäuscht zeigte sich daher auch Tamo Zwinge über das Ergebnis der Debatte im Finanzausschuss.

„Dieses Gesetz ist von der EU ausdrücklich deshalb geschaffen worden, um kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt zu erleichtern. In der Debatte ging es dann aber um alle möglichen Themen, nur nicht um kleine Unternehmen. Ich halte das für eine vertane Chance. Im Prinzip sind sich nach meinem Verständnis auch fast alle Parteien einig darin, dass dort dringender Handlungsbedarf besteht.“

Es bleibt zu hoffen, dass sich jetzt der politische Wille findet, um die Finanzierungsbedingungen für Startups nachhaltig zu verbessern. Denn es braucht nicht nur innovative Ideen, Gründergeist und viele Menschen, die sich aktiv in die Gestaltung der Zukunft einbringen. Es braucht auch die richtigen Rahmenbedingungen, damit der Wirtschaftsstandort Deutschland auch in Zukunft eine tragende Rolle spielen kann.


Was denken Sie? Sollten auch Startups die Möglichkeit haben, prospektfrei bis zu 8 Millionen Euro einzusammeln? Schreiben Sie uns einen Kommentar!


 

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Der Erwerb der angebotenen Wertpapiere und Vermögensanlagen ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Der in Aussicht gestellte Ertrag ist nicht gewährleistet und kann auch niedriger ausfallen. Ob es sich um ein Wertpapier oder eine Vermögensanlage handelt können Sie der Beschreibung der Investitionsmöglichkeit entnehmen.
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