Eigenkapital ist bei einem Investment in Startups für professionelle Investoren das Mittel der Wahl. Sowohl Business Angels als auch Venture-Capital-Geber setzen bei Finanzierungen auf diese Form der Unternehmensbeteiligung, denn Eigenkapital-Beteiligungen haben Vorteile sowohl für Investoren als auch für Startups. Daher sind sich alle Beteiligten der Branche – Startups, Crowdinvesting-Plattformen, Wirtschaftsexperten und Verbraucherschützer – einig und plädieren für Investitionen in echte GmbH-Anteile.
Dies liegt daran, dass ein GmbH-Gesellschafter bereits eine starke gesetzliche Rechtsposition hat. Er ist als Gesellschafter Miteigentümer des Unternehmens und hat damit die vollen Eigentümerrechte. Er kann z.B. bei Gesellschafterbeschlüssen mitstimmen. Auf diesem Weg kann er die Zukunft des Unternehmens aktiv mitbeeinflussen.
Hier unterscheidet sich das Investitionsverhalten der Profis vom derzeitigen gesetzlichen Rahmen für Beteiligungen über Crowdinvestment. Aktuell sind Crowdinvestoren durch das Gesetz darauf beschränkt, ihre Investitionen in Startups per partiarischem Darlehen zu tätigen. Das ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht schlechter, es entsteht jedoch kein Eigentumsverhältnis zum investierten Unternehmen und Investoren erhalten somit nicht die starke Rechtsstellung wie GmbH-Gesellschafter.
Das EU-Ausland zeigt Alternativen auf. In Großbritannien ist es Startups möglich, über das Internet Eigenkapital – also echte Unternehmensanteile – anzubieten. Dieser Faktor hat dort in Kombination mit staatlicher Förderung zu einem deutlichen Anstieg der Investitionssummen im Crowdinvesting geführt. Dabei sind die britischen Investoren nicht fortschrittlicher als die Deutschen. Einzig die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind optimaler.
Wir sind überzeugt, dass auch in Deutschland viele Investoren ihr Engagement professionalisieren und erhöhen würden, wenn sie direkt in Eigenkapital investieren könnten.
Die Gelegenheit für eine Anpassung der Gesetzeslage scheint günstig. Die aktuelle Bundesregierung hat die große Bedeutung von Startups erkannt. Dazu gehört auch die Finanzierung dieser jungen und innovativen Unternehmen.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag explizit vorgenommen, den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern. Dort steht: „Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups.“
Die Rahmenbedingungen im Bereich Wagniskapital zu verbessern ist aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Dazu bedarf es keiner neuen Finanzierungsmechanismen wie etwa den aktuellen Hype um ICOs, bei denen Investoren hochspekulative Tokens erwerben, die in der Regel mit keinerlei Rechten verbunden sind.
Stattdessen sollte der Gesetzgeber die Weichen dafür stellen, dass Startups auch Eigenkapital-Anteile an Investoren herausgeben können.
Ein weiterer Grund, warum die Gelegenheit für eine Gesetzesanpassung günstig scheint, ist auf EU-Ebene zu finden. Derzeit wird die EU-Prospektverordnung in Deutschland gesetzlich umgesetzt. Der aktuelle Entwurf sieht eine Erhöhung der prospektfreien Finanzierung auf bis zu 8 Millionen Euro vor. Damit beabsichtigt die EU-Kommission Startups den Zugang zu Wagniskapital erleichtern.
Hier kommt eine Besonderheit zum Tragen, die in der aktuellen Fassung einen entscheidenden Nachteil für Deutschland beinhaltet. Der Entwurf bezieht sich nämlich nur auf Eigenkapital von Aktiengesellschaften und nicht von GmbHs! Damit würde die Mehrheit deutscher Startups von dieser Liberalisierung ausgeschlossen werden. Die allermeisten deutschen Gründer setzen auf die Rechtsform der GmbH. Diese Rechtsform ist auch das Rückgrat des deutschen Mittelstandes.
Entsprechend sollte in dem Umsetzungsgesetz auch eine Prospektausnahme für GmbH-Anteile vorgesehen werden. In Zeiten der Digitalisierung gilt es nicht den Anschluss an Länder wie Großbritannien, Schweden oder Frankreich zu verlieren. Das könnte passieren, wenn wir es jungen Unternehmen nicht ermöglichen, Eigenkapital-Anteile anzubieten. Nur so kann der Zugang zu Wagniskapital nachhaltig gefördert werden – wovon nicht nur Startups, sondern auch Privatinvestoren profitieren würden.
Es gilt Innovationen „Made in Germany“ zu stärken, damit Deutschland auch in Zukunft noch wettbewerbsfähig bleibt. Deshalb unser Appell an den Gesetzgeber: Nutzen Sie die vor Ihnen liegende Chance! Ermöglichen Sie Eigenkapital-Beteiligungen und schaffen Sie so ein nachhaltiges Investmentmodell für Investoren und Startups!
Wie ist Ihre Meinung zum Thema Eigenkapital-Beteiligungen? Wir freuen uns über Ihren Kommentar!