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Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bedeutendsten Rechtsformen für Unternehmen, insbesondere wenn es um die Kapitalbeschaffung geht. Das Kapital einer AG ist in Aktien aufgeteilt, die von Aktionären gehalten werden. Diese Struktur ermöglicht es Unternehmen, Investoren zu gewinnen und Kapital durch den Verkauf von Aktien zu beschaffen. Gleichzeitig begrenzt sie das finanzielle Risiko der Anteilseigner, da diese nur mit ihrer Einlage haften. Die Aktiengesellschaft ist als juristische Person selbstständig rechtsfähig und unterliegt einer klar geregelten Organisationsstruktur.

Merkmale einer Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft zeichnet sich durch mehrere wesentliche Merkmale aus:

  • Rechtsform: Die AG ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass sie selbstständig Verträge abschließen, Vermögen besitzen und vor Gericht klagen oder verklagt werden kann.

  • Grundkapital: Für die Gründung einer AG ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich. Dieses Kapital ist in Aktien aufgeteilt, die entweder als Namensaktien oder als Inhaberaktien geführt werden können.

  • Haftung: Die Aktionäre haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen, sondern nur mit der von ihnen geleisteten Einlage.

  • Aktionäre: Die Eigentümer der AG sind die Aktionäre. Sie haben bestimmte Mitspracherechte, etwa über die Hauptversammlung.

  • Börsennotierung: Eine AG kann ihre Aktien an einer Börse handeln lassen, wodurch sie Investoren einen leichteren Zugang zu Unternehmensanteilen ermöglicht. Es gibt jedoch auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, die in privater Hand bleiben.

Organe der Aktiengesellschaft

Die Struktur einer Aktiengesellschaft ist gesetzlich festgelegt und besteht aus drei zentralen Organen:

1. Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Gremium der AG und setzt sich aus allen Aktionären zusammen. Hier werden grundlegende Entscheidungen getroffen, darunter:

  • Die Wahl des Aufsichtsrats

  • Die Verwendung des Jahresgewinns und die Festlegung der Dividende

  • Änderungen an der Unternehmenssatzung

  • Kapitalmaßnahmen, etwa die Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals

Die Hauptversammlung kann jedoch keine direkten Weisungen an den Vorstand erteilen, da dieser unabhängig agiert.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung und kontrolliert den Vorstand. Seine Aufgaben umfassen:

  • Die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder

  • Die Überprüfung und Genehmigung wichtiger Geschäftsentscheidungen

  • Die Kontrolle des Jahresabschlusses

Der Aufsichtsrat setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen. In größeren Unternehmen, insbesondere solchen mit einer bestimmten Anzahl an Beschäftigten, müssen auch Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein.

3. Vorstand

Der Vorstand ist für die operative Führung der Aktiengesellschaft verantwortlich. Er vertritt das Unternehmen nach außen und trifft alle geschäftlichen Entscheidungen. Dabei handelt er eigenverantwortlich und ist nicht direkt an Weisungen der Hauptversammlung oder des Aufsichtsrats gebunden. Der Vorstand muss regelmäßig über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berichten und eine langfristige Unternehmensstrategie entwickeln.

Gründung einer Aktiengesellschaft

Die Gründung einer AG ist ein formaler Prozess, der mehrere Schritte umfasst:

  1. Erstellung der Satzung: Die Gründer legen in der Satzung die grundlegenden Bestimmungen für das Unternehmen fest, einschließlich des Unternehmenszwecks, der Kapitalstruktur und der Organe.

  2. Zeichnung der Aktien: Die Gründer übernehmen die ersten Aktien und leisten die erforderlichen Kapitaleinlagen.

  3. Bestellung der Organe: Der erste Aufsichtsrat wird gewählt, welcher wiederum den ersten Vorstand ernennt.

  4. Kapitalaufbringung: Mindestens 50.000 Euro müssen als Grundkapital eingezahlt werden.

  5. Notarielle Beurkundung: Die Satzung wird durch einen Notar beglaubigt.

  6. Eintragung ins Handelsregister: Erst mit der offiziellen Eintragung im Handelsregister erlangt die AG ihre Rechtsfähigkeit und kann geschäftlich tätig werden.

Vor- und Nachteile einer Aktiengesellschaft

Vorteile

  • Begrenzte Haftung: Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage, wodurch das persönliche Risiko minimiert wird.

  • Kapitalbeschaffung: Durch die Möglichkeit der Aktienausgabe kann eine AG leichter große Investitionen finanzieren.

  • Übertragbarkeit von Anteilen: Aktien können einfach verkauft oder übertragen werden, was die Unternehmensbeteiligung flexibel macht.

  • Klare Trennung zwischen Eigentum und Geschäftsführung: Die Aktionäre sind nicht in das Tagesgeschäft eingebunden, da der Vorstand für die operative Führung verantwortlich ist.

Nachteile

  • Hohe Gründungskosten: Die formalen Anforderungen machen die Gründung einer AG aufwendig und teuer.

  • Strenge gesetzliche Vorschriften: Die AG unterliegt umfassenden Berichtspflichten und Kontrollen.

  • Komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Trennung der Organe kann Entscheidungsprozesse verlangsamen.

Fazit

Die Aktiengesellschaft bietet Unternehmen mit großem Kapitalbedarf eine hervorragende Möglichkeit, Investoren zu gewinnen und sich finanziell breit aufzustellen. Gleichzeitig ist sie mit strengen regulatorischen Anforderungen und hohen Gründungskosten verbunden. Für Unternehmen mit Expansionsplänen oder internationaler Ausrichtung kann die AG jedoch eine vorteilhafte Rechtsform sein, da sie Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung und eine klare Unternehmensstruktur bietet.

 

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