Der INVEST-Zuschuss ist ein staatliches Förderprogramm für Wagniskapital-Investitionen und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben. Mit dem INVEST-Zuschuss sollen junge und innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden. Private Investoren, insbesondere Business Angels, sollen durch diesen Zuschuss animiert werden, Wagniskapital für diese Unternehmen bereitzustellen.
Im Rahmen des INVEST-Förderprogramms erhält ein Investor einen Erwerbszuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionssumme. Für den Investor wird damit das Risiko der Kapitalbeteiligung verringert. Nachdem er den Antrag online gestellt hat und dieser positiv beschieden wurde, bekommt er die Summe auf sein Konto zurückerstattet.
Wenn ein Investor beispielsweise 100.000 Euro in ein INVEST-förderfähiges Unternehmen investiert und sein Förderantrag positiv beschieden wird, erhält er vom BAFA 15.000 Euro auf sein Konto als Zuschuss erstattet. Die förderfähige Investitionssumme beträgt maximal 333.333,33 Euro pro Investmen, d.h. der maximaler Erwerbszuschuss pro Einzelinvestment beträgt 50.000 Euro. Mit der neuen Richtlinie vom 06.02.2023 wurde ein sogenanntes „INVEST-Budget“ eingeführt, welches besagt, dass pro Investor maximal 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen förderfähig sind.
Voraussetzungen für den INVEST-Zuschuss
Der INVEST-Zuschuss ist jedoch an enge Bedingungen geknüpft. Zunächst einmal muss das Unternehmen nach den Kriterien des INVEST-Förderprogramms förderfähig sein. Das BAFA hat die Förderfähigkeit an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, um sicherzustellen, dass das geförderte Unternehmen jung und innovativ ist.
Auch für die Investoren gibt eine Reihe von Bedingungen. Damit ein Investor Anspruch auf den INVEST-Zuschuss hat, muss es sich bei ihm um eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb der EU handeln. Alternativ kann ein Investor die Anteile auch über eine GmbH oder UG erwerben. Diese Beteiligungsgesellschaft darf aber aus nicht mehr als zehn natürlichen Personen bestehen.
Die Mindestinvestitionssumme muss bei 10.000 Euro liegen und der Erwerb der Anteile darf nicht kreditfinanziert sein. Wenn ein Investor bereits Anteile an einem Unternehmen hält, sind weitere Investitionen grundsätzlich nicht mehr förderfähig.
Darüber hinaus muss der Investor die erworbenen Anteile mindestens drei Jahre lang halten. Verkauft er sie vor Ablauf der Mindesthaltedauer, läuft er Gefahr, den Erwerbszuschuss zurückbezahlen zu müssen. Sollte das Unternehmen vor Ablauf der Mindesthaltedauer scheitern, muss der Investor den Zuschuss nicht zurückzahlen.
Exit-Zuschuss bei Verkauf der Anteile
Neben dem Erwerbszuschuss beinhaltet das INVEST-Förderprogramm auch einen Exit-Zuschuss. Sollte ein Investor seine Anteile im Rahmen eines Unternehmensverkaufs (Exit) veräußern, erhält er einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent des Gewinns in Form einer Steuererstattung. Bemessungsgrundlage für die Höhe des Veräußerungsgewinns ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Ausgabepreis der Anteile.
Der Gewinn aus dem Verkauf der Anteile muss dabei mindestens bei 2.000 Euro liegen. Maximal kann der Exit-Zuschuss 25 Prozent der Investitionssumme betragen (seit 06.02.2023 - vorher 80 Prozent). Wenn ein Investor beispielsweise Anteile im Wert von 100.000 Euro erworben hat und diese nach mehr als drei Jahren für 500.000 Euro verkauft, erhält er bei positiv beschiedenem Antrag einen Exit-Zuschuss in Höhe von 25.000 Euro.
Damit ein Investor einen Antrag für den Exit-Zuschuss stellen kann, muss es sich bei ihm um eine natürliche Person mit Wohnsitz innerhalb des EWR handeln. Außerdem müssen die veräußerten Anteile bereits bei Erwerb mit dem INVEST-Zuschuss gefördert worden sein.