Ein partiarisches Darlehen, auch Beteiligungsdarlehen genannt, ist eine innovative Finanzierungsform, bei der der Darlehensgeber im Gegenzug für die Bereitstellung von Kapital eine gewinnabhängige Beteiligung am Erfolg des finanzierten Projekts oder Unternehmens erhält. Diese Darlehen sind langfristiger Natur und laufen häufig über mehrere Jahre, was ihnen eine stabile Grundlage für nachhaltige Investitionen verleiht.
Bei einem partiarischen Darlehen wird dem Darlehensgeber ein zuvor festgelegter Anteil am erzielten Gewinn oder Umsatz des Unternehmens gewährt. Diese Beteiligung wird in der Regel in Form von halbjährlichen oder jährlichen Zinszahlungen ausgezahlt. Dadurch erhält der Darlehensgeber eine regelmäßige Einkommensquelle, die direkt an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens gekoppelt ist.
Ein entscheidender Unterschied zu klassischen Eigenkapitalbeteiligungen besteht darin, dass der Darlehensgeber bei einem partiarischen Darlehen nicht zum Miteigentümer des Unternehmens wird. Stattdessen erfolgt eine „virtuelle“ oder „wirtschaftliche“ Beteiligung, bei der der Darlehensgeber so behandelt wird, als wäre er ein Miteigentümer. Diese virtuelle Beteiligung bietet eine gewisse Flexibilität in der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen und ermöglicht es, die Interessen beider Parteien optimal zu berücksichtigen.
Partiarische Darlehen unterscheiden sich in einigen Punkten von Eigenkapitalbeteiligungen. Während beide Finanzierungsformen darauf abzielen, den Investor am wirtschaftlichen Erfolg des Startups zu beteiligen, sind partiarische Darlehen mit bestimmten flexiblen Eigenschaften ausgestattet, die bei Eigenkapitalbeteiligungen nicht vorhanden sind. Zum Beispiel können partiarische Darlehen spezifische Bedingungen und Vereinbarungen enthalten, die auf die individuellen Bedürfnisse des Unternehmens und des Investors zugeschnitten sind.
Partiarische Darlehen sind nachrangig, was bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz des Startups erst nach der Befriedigung aller vorrangigen Forderungen bedient werden. Dies betrifft sowohl Fremdgläubiger als auch Investoren, unabhängig davon, ob sie mit Eigenkapital oder partiarischen Darlehen investiert haben. Die Informationsrechte der Darlehensgeber werden im Darlehensvertrag festgelegt und sind weniger umfassend als die gesetzlich geregelten Rechte von Eigenkapitalgebern. Dennoch erhalten die Darlehensgeber regelmäßig Berichte über die finanzielle Entwicklung des Unternehmens, um ihre Investition besser überwachen zu können.
Darlehensgeber, die sich über partiarische Darlehen an einem Startup beteiligen, haben kein Mitspracherecht in Bezug auf Geschäftsabläufe oder Unternehmensausrichtung. Stattdessen besitzen sie ein vorrangiges Gewinnbezugsrecht und eine Erlöspräferenz im Exit-Fall. Bei erzielten Gewinnen muss das Startup den Gewinnanteil der Darlehensgeber ausschütten, ohne dass eine Gläubigerversammlung darüber abstimmen muss. Im Falle eines Verkaufs des Startups (Exit) erhalten die Darlehensgeber ihren Anteil am Verkaufserlös vor den anderen Investoren. Diese Regelungen bieten den Darlehensgebern eine höhere Sicherheit und Planbarkeit ihrer Renditen.
Da partiarische Darlehen eine „virtuelle“ Beteiligung darstellen, können sie sehr flexibel ausgestaltet werden. Unternehmen und Investoren haben die Möglichkeit, die Bedingungen des Darlehensvertrags individuell zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise die Festlegung der Gewinnbeteiligung, die Laufzeit des Darlehens, die Art und Häufigkeit der Informationsrechte sowie spezifische Regelungen für den Exit-Fall. Diese Flexibilität ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen und Zielen beider Parteien gerecht werden.
Für Unternehmen bieten partiarische Darlehen eine attraktive Alternative zur klassischen Eigenkapitalfinanzierung. Sie ermöglichen es, dringend benötigtes Kapital zu beschaffen, ohne Anteile am Unternehmen abgeben zu müssen. Dadurch bleibt die Kontrolle über das Unternehmen vollständig bei den Gründern und bestehenden Anteilseignern. Zudem kann die flexible Gestaltung der Darlehensbedingungen dazu beitragen, die Finanzierung an die spezifischen Anforderungen des Unternehmens anzupassen.
Investoren profitieren von partiarischen Darlehen durch die Möglichkeit, am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, ohne direkt in das Unternehmen einsteigen zu müssen. Sie erhalten regelmäßige Zahlungen in Form von Gewinnbeteiligungen und haben im Exit-Fall eine vorrangige Position bei der Auszahlung der Erlöse. Dies bietet eine attraktive Renditechance bei gleichzeitigem begrenztem Risiko im Vergleich zu einer direkten Eigenkapitalbeteiligung.
Partiarische Darlehen bieten eine flexible und gewinnabhängige Finanzierungsoption für Projekte und Startups. Sie kombinieren Elemente von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung und ermöglichen es Investoren, ohne Mitspracherechte, aber mit vorrangigen Gewinn- und Erlösansprüchen am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben. Diese Finanzierungsform stellt eine attraktive Alternative für Unternehmen dar, die Kapital suchen, ohne Anteile abgeben zu wollen, und für Investoren, die an profitablen Unternehmen partizipieren möchten, ohne direkte Mitverantwortung zu übernehmen.