Dieses Wort muss zum Verständnis auseinandergenommen werden. Dazu erstens: das Nachrangdarlehen.
Das Nachrangdarlehen ist ein Darlehen und beschreibt durch die Bezeichnung Nachrang die Reihenfolge, in der der Leihende im Falle einer Insolvenz sein Geld zurück erhält. Der Leihende stellt einem Unternehmen eine bestimmte Summe für einen bestimmten Zweck zur Verfügung und wird dafür an den Gewinnen und an einem etwaigen Erlös im Falle des Verkaufs des Unternehmens beteiligt. Wenn also ein Unternehmen insolvent geht, werden erst die Fremdkapitalgeber wie Lieferanten, Banken oder Subunternehmer mit festen Verträgen bedient. Erst dann folgen diejenigen Kapitalgeber, die ein Nachrangdarlehen gegeben haben. Auch das Eigenkapital wird erst danach bedient.
Das Nachrangdarlehen heißt eigentlich qualifiziertes Nachrangdarlehen, was noch einmal betont, dass Darlehen so lange nicht bedient werden, bis die Gefahr einer Insolvenz des Unternehmens noch besteht.
Der Zusatz „Partiarisches“ Darlehen definiert die Art noch genauer: Der Leihende bekommt keinen festen Zins, sondern sein Darlehen orientiert sich an der Unternehmensentwicklung.
Es handelt sich hierbei um ein Finanzierungsinstrument, das keiner Prospektpflicht unterliegt, da es nach dem Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) keine Vermögensanlage ist. Deshalb und wegen der einfachen Struktur eignet sich dieses Modell als Finanzierungsbasis für Crowdfunding-Kampagnen.