Die Prospektpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die sicherstellen soll, dass Anleger vor einer Investition umfassend informiert werden. Sie verpflichtet Emittenten von Wertpapieren oder anderen Finanzprodukten dazu, einen Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser enthält wesentliche Angaben zum Investment, den Risiken sowie den finanziellen und geschäftlichen Verhältnissen des Emittenten.
Die Prospektpflicht ist im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und in der EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) geregelt. Sie dient dem Anlegerschutz und der Transparenz auf den Kapitalmärkten.
Eine Prospektpflicht besteht grundsätzlich, wenn:
Wertpapiere öffentlich angeboten werden.
Wertpapiere zum Handel an einer Börse zugelassen werden.
Investmentvermögen an Anleger vertrieben werden.
Ein Wertpapier- oder Anlageprospekt enthält unter anderem:
Informationen zum Emittenten
Beschreibung des Finanzprodukts
Risikohinweise
Finanzdaten und Bilanzen
Verwendung der Erlöse
Bedingungen der Wertpapiere
Nicht in allen Fällen ist ein Prospekt erforderlich. Wichtige Ausnahmen sind:
Angebote an weniger als 150 nicht qualifizierte Anleger pro EU-Mitgliedstaat
Emissionen mit einem Gesamtvolumen unter 8 Millionen Euro
Wertpapiere, die nur institutionellen Anlegern angeboten werden
Unternehmensanleihen mit einem Mindestnennbetrag von 100.000 Euro
Ein Prospekt muss in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden, bevor er veröffentlicht werden darf. In anderen EU-Ländern sind nationale Aufsichtsbehörden zuständig. Weitere Informationen gibt es im Glossar Artikel zur BaFin.
Die Prospektpflicht stellt sicher, dass Anleger transparente und verlässliche Informationen erhalten, bevor sie eine finanzielle Entscheidung treffen. Wer sich mit Kapitalmarktprodukten beschäftigt, sollte die gesetzlichen Anforderungen und mögliche Ausnahmen genau kennen.