Der graue Kapitalmarkt befindet sich in der Mitte zwischen dem weißen und schwarzen Markt. Während der schwarze Kapitalmarkt illegal agiert und jegliche Aufsicht umgeht, operiert der graue Kapitalmarkt in einer Grauzone, oft ohne strikte Regulierung, aber nicht zwangsläufig illegal.
Generell existieren zwei Modelle der Aufsicht: die dezentrale Kontrolle durch mehrere Institutionen oder die zentrale Allfinanzaufsicht. In Deutschland übernimmt die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) diese Rolle, indem sie Banken, den Wertpapierhandel und das Versicherungsgeschäft überwacht.
Unter die Kategorie des grauen Kapitalmarkts fällt das Crowdinvesting, das aufgrund seiner Beteiligungsform, besonders partiarisches Nachrangdarlehen, nicht dem organisierten Kapitalmarkt zugeordnet wird. Das Kleinanlegerschutzgesetz dient dem Schutz der Verbraucher und der Transparenz im Crowdfunding-Sektor.
Das Kleinanlegerschutzgesetz legt fest, dass Anbieter von Crowdfunding-Plattformen bestimmte Standards einhalten müssen. Es dient dazu, die Risiken für Anleger zu minimieren, da das Totalverlustrisiko besteht. Bei Fundings unter 2,5 Millionen Euro besteht keine Prospektpflicht bei der BaFin, was den Einstieg in den Markt erleichtert.
Durch die Beteiligung an Startups und Immobilienprojekten auf dem grauen Kapitalmarkt werden Werte außerhalb des organisierten Kapitalmarkts gehandelt. Dies bietet Chancen, birgt jedoch auch Risiken, da es nicht die gleiche regulatorische Struktur wie der Börsenhandel hat.
Der graue Kapitalmarkt bietet eine alternative Investmentmöglichkeit, abseits des traditionellen organisierten Kapitalmarkts. Investoren sollten jedoch die Risiken, insbesondere den möglichen Totalverlust, im Blick behalten. Eine bewusste Auseinandersetzung mit den Regularien und Transparenzanforderungen ist unabdingbar, um verantwortungsbewusst am grauen Kapitalmarkt zu agieren.