Wer sich als Investor an einem Unternehmen beteiligen möchte, hat die Qual die Wahl. Die Bandbreite der verschiedenen Unternehmensbeteiligungen ist groß. Je nach Form und Ausgestaltung bringen sie Vorteile und Nachteile mit sich. In diesem Beitrag erklären wir, was eine Unternehmensbeteiligung ist. Außerdem stellen wir die verschiedenen Arten der Unternehmensbeteiligung vor.
Eine Unternehmensbeteiligung (auch Kapitalbeteiligung genannt; Englisch: participation) beschreibt den anteiligen Besitz an einem Unternehmen. Bei einer Unternehmensbeteiligung investiert ein Privatanleger oder ein professioneller Investor in ein Unternehmen. Im Gegenzug erhält er Anteile an diesem Unternehmen. Das bedeutet, dass der Investor zum Anteilseigner (Gesellschafter oder Aktionär) wird und in Zukunft an Gewinnen oder möglichen Erlösen aus einem Unternehmensverkauf partizipiert.
Die Anteilseigner eines Unternehmens haben bestimmte Rechte und Pflichten. Zu den wichtigsten Rechten gehören Informationsrechte (Anspruch auf regelmäßige Auskunft über den Unternehmensverlauf), Gewinnbezugsrechte (anteiliger Anspruch auf erzielte Gewinne) sowie Mitspracherechte (Stimmrechte bei Gesellschafterbeschlüssen oder Aktionärsversammlungen). Die wichtigste Pflicht des Anteilseigners ist die Treuepflicht (Rücksichtnahme- und Loyalitätspflichten gegenüber dem Unternehmen).
Die häufigste Art der Unternehmensbeteiligung als Anlageform stellen Investitionen in Aktien dar. Unter professionellen Investoren wie Business Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften sind zudem Investitionen in GmbH-Anteile verbreitet. Auch mit Fonds können Investoren sich an einem Unternehmen beteiligen. Unternehmensbeteiligungen sind in der Regel Investitionen ins Eigenkapital eines Unternehmens. Der Investor erhält eine Unternehmensbeteiligung, in dem er Geld oder Sacheinlagen in das Unternehmen einbringt, die dann in das Eigenkapital der Gesellschaft übergehen.
Auch über Mischkapital (sogenanntes Mezzanine-Kapital) können Investoren am Unternehmenserfolg partizipieren. So gibt es etwa im Bereich der Unternehmensfinanzierung mittels Crowdinvesting die Möglichkeit, sich über partiarische Darlehen an Startups und Wachstumsunternehmen zu beteiligen. Diese Darlehen sind mit bestimmten Rechten verknüpft, die denen eines Gesellschafters ähneln, darunter Informationsrechte, Gewinnbeteiligung und Exit-Beteiligung.
Bei Fremdkapital jedoch handelt es sich nicht um eine Unternehmensbeteiligung, denn Fremdkapital-Geber können keinen Einfluss auf das Unternehmen ausüben, da sie keine Mitspracherechte besitzen und keine Informationsrechte beanspruchen können. Zudem besitzen die Gläubiger keine Gewinnbeteiligung oder Exit-Beteiligung und profitieren damit nicht vom Unternehmenserfolg. Sie haben nur Anspruch auf eine verzinste Rückzahlung ihres Darlehens, Kredites oder ihrer Anleihe, nicht jedoch auf Gewinne oder Verkaufserlöse.
Für Investoren gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich an einem Unternehmen zu beteiligen. Fast alle diese Wege stellen eine Investition ins Eigenkapital des Unternehmens dar, bei der die Investoren auch zu Gesellschaftern oder Aktionären werden. Einige Investitionen finden dagegen mit Mischkapital statt, dass den Investor zwar nicht zum Gesellschafter macht, ihn dafür aber am Unternehmenserfolg partizipieren lässt. Schließlich gibt es noch die Möglichkeit, sich indirekt am Erfolg eines Unternehmens zu beteiligen, wie dies etwa bei Investitionen in Fondsanteile der Fall ist. Im Folgenden stellen wir die Beteiligungsmöglichkeiten vor, die Investoren für eine Unternehmensbeteiligung zur Verfügung stehen.
Bei Investitionen in Aktien handelt es sich um den am weitesten verbreiteten Weg der Unternehmensbeteiligung. Große Unternehmen sowie einige Mittelständler werden an den weltweiten Börsen gehandelt. In Deutschland können börsengehandelte Unternehmen entweder die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien annehmen. Sie nutzen die Börsen, um an Kapital zu gelangen, in dem sie einen Teil ihres Eigenkapitals bei einem Börsengang oder einer Kapitalerhöhung verkaufen.
Investoren haben die Möglichkeit, sich an diesen Unternehmen zu beteiligen, in dem sie die Aktien dieser börsengelisteten Unternehmen erwerben. Der klassische Weg des Aktienkaufs verläuft über die Bank. Dort können Anleger ein Wertpapierdepot eröffnen und Aktien über die Bank erwerben. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich über verschiedene Online-Broker ein Wertpapierdepot anzulegen. Der Anleger gibt über das Internet die Kaufs- und Verkaufsorder und der Broker erwirbt oder verkauft die Aktien dann im Auftrag des Anlegers. Sowohl Bank als auch Broker erheben in der Regel Depoteröffnungsgebühren sowie Transaktionsgebühren bei jeder Umschichtung des Portfolios.
Das Risiko von Aktien-Investments variiert stark. Grundsätzlich ist bei einer Investition in Aktien – theoretisch – der Totalverlust möglich, etwa im Falle einer Insolvenz des Unternehmens oder einem Börsencrash. Allerdings sind die meisten börsengehandelten Unternehmen bereits etabliert, was in vielen Fällen eine unerwartete Insolvenz unwahrscheinlich macht.
Besonders Investitionen in sogenannte blue chips – das sind Aktien von großen Konzernen wie etwa Siemens oder Bayer – gelten auch langfristig als sichere Form der Investition. Demgegenüber stehen Investitionen in kleine und noch nicht-etablierte Unternehmen – sogenannte penny stocks. Hier liegen die Aktienpreise sehr niedrig, dafür fällt das Verlustrisiko entsprechend höher aus. Es handelt sich also um ein hochspekulatives Aktieninvestment.
Mit einer Aktien-Investition wird der Anleger zum Aktionär des Unternehmens. Es gibt verschiedene Formen einer Aktie, die je nach Ausgestaltung mit verschiedenen Rechten und Pflichten verbunden sind. Bei einer Namensaktie (Englisch: registered share) wird der Aktionär mit Namen, Geburtsdatum und Adresse ins Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. Diese Aktienform ist also an eine bestimmte Person gebunden. Namensaktien können an Dritte übertragen werden. Dann wird der bisherige Inhaber im Aktienregister gelöscht und der neue Inhaber eingetragen.
Eine weitere Form ist die Inhaberaktie (Englisch: bearer shares). Diese Wertpapiere stellen einen verbrieften Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft oder des Kommanditkapitals einer Kommanditgesellschaft auf Aktien dar. Die Mehrheit der in Deutschland gehandelten Aktien sind Inhaberaktien. Ihr Vorteil für den Börsenhandel liegt in ihrer einfachen Übertragbarkeit. Alle mit der Inhaberaktie verbundenen Rechte werden beim Verkauf automatisch auf den Käufer übertragen, was die Umlauffähigkeit für den Börsenhandel erhöht.
Zudem unterscheidet man zwischen Stammaktien (Englisch: voting share) und Vorzugsaktien (Englisch: preferred stock). Stammaktien sind mit einem Stimmrecht auf der Aktionärsversammlung verbunden, wobei eine Stammaktie einer Stimme entspricht. Dagegen gewähren Vorzugsaktien dem Aktionär kein Stimmrecht bei der Aktionärsversammlung. Dafür bekommt der Inhaber einer Vorzugsaktie allerdings eine bevorzugte, in der Regel höhere Dividende ausgeschüttet. Inhaber einer Stammaktie werden bei der Dividendenausschüttung erst dann bedient, wenn alle Vorzugsaktien-Halter ihre Dividende erhalten haben.
Für Anleger besteht neben dem klassischen Börsenhandel auch die Option, sich vorbörslich an Aktiengesellschaften zu beteiligen. So kommt es immer mal wieder vor, dass ein aufstrebendes Unternehmen aus der Wachstumsphase in naher Zukunft einen Börsengang plant, für die Übergangsphase jedoch eine Anschlussfinanzierung benötigt. Für Investoren ist das die Gelegenheit, sich mit Wagniskapital an einem vielversprechenden Unternehmen zu beteiligen und ihr Investment bis zum Börsengang zu vervielfachen.
Companisto bietet Investoren genau diese Möglichkeit. Mit dem Companisto-Aktien-Modell können Investoren online und mit wenigen Klicks in das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft investieren. Sie erhalten im Gegenzug depotfähige Aktien des Unternehmens, die sie sich bei ihrem Online-Broker oder ihrer Bank ins Wertpapierdepot legen können. Die Aktien sind mit einer Wertpapierkennnummer (WKN) und einer Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) ausgestattet und prinzipiell auch vorbörslich handelbar. Am regulären Börsenhandel nehmen diese Wertpapiere jedoch erst teil, wenn das Unternehmen den Börsengang absolviert hat. Bis dahin können sie allerdings ohne Probleme auf diversen Marktplätzen außerbörslich gehandelt werden.
Durch ein vorbörsliches Investment in eine Aktiengesellschaft werden die Investoren zu Aktionären des Unternehmens. Es besteht keine persönliche Haftung für Investoren und auch keine Nachschusspflicht. Mit dem Companisto-Aktien-Modell können sowohl Vorzugsaktien als auch Stammaktien der Gesellschaft erworben werden. Die Aktienregister der Unternehmen erhalten eine Anbindung an die Clearstream Banking AG, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Börse AG und einem der weltweit größten Zentralverwahrer von Wertpapieren. Eine solche Anbindung ist unerlässlich für einen späteren öffentlichen Börsenhandel. Clearstream sorgt unter anderem dafür, dass etwaige Dividendenzahlungen den Depotbanken automatisch gutgeschrieben werden.
Mit dem Companisto-Aktien-Modell können Investoren Stammaktien und Vorzugsaktien von Aktiengesellschaften erwerben. Mit dem Erwerb einer Stammaktie erwirbt der Investor auch jeweils ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der Gesellschaft. Durch die Pooling-Vereinbarung werden Investoren zu einem Stimmrechtspool zusammengefügt, sodass bei späteren Abstimmungen Mehrheitsentscheidungen getroffen werden können. Die Entscheidung des Stimmrechtspools wird durch einen Treuhänder – in diesem Fall die Companisto Trust Service GmbH – auf der Hauptversammlung umgesetzt.
Fonds sind eine beliebte Form der Geldanlage in Deutschland. Für Privatanleger sind Fonds eine günstige Gelegenheit, ihr Portfolio zu diversifizieren. Denn Fonds streuen für den Anleger das Risiko, in dem sie in verschiedene Investmentziele investieren. Es gibt Fonds mit den unterschiedlichsten Investitionszielen: Immobilien, Energie, Film, Musik oder Unternehmen. Im Folgenden konzentrieren wir uns ausschließlich auf Fonds, die in Unternehmen investieren.
Man unterscheidet zunächst zwischen offenen Fonds und geschlossenen Fonds. Bei offenen Fonds ist es grundsätzlich jederzeit Möglichkeit zu investieren oder sein Geld abzuziehen. Bei geschlossenen Fonds gibt es eine feste Zeichnungsfrist, innerhalb der die Anteile des Fonds an Investoren verkauft werden. Sie haben außerdem eine festlegte Anlagerdauer, so dass Investoren ihr Geld nicht vorzeitig abziehen können.
Darüber hinaus unterscheidet man zwischen aktiv gemanagten Fonds und passiv gemanagten Fonds. Bei aktiv gemanagten Fonds steht ein Fondsmanager an der Spitze, der über die verschiedenen Investitionen entscheidet. Er verantwortet die Gelder der Anleger und versucht mit klugen Investitionsentscheidungen eine Rendite für seine Investoren zu erwirtschaften. Weiterhin muss er das Risiko des Portfolios im Blick behalten, um zu verhindern, dass der Fonds in Krisensituationen hohe Verluste einfährt. Im Gegenzug erhält das Fondsmanagement eine feste Vergütung, die als Kosten an den Anleger weitergeleitet werden. Dazu kommen oftmals variable Vergütungen im Erfolgsfall.
Ein Venture Capital Fonds arbeitet nach diesem Prinzip. Das Investitionsziel dieses Fonds sind allerdings nur Startups und Wachstumsunternehmen, also noch nicht etablierte Unternehmen. Im Bereich Venture Capital (zu Deutsch: Wagniskapital) ist das Risiko eines Verlusts für Investoren höher, aber dafür ist auch die potenzielle Rendite höher als bei Aktieninvestitionen. Ein Venture Capital Fonds ist in der Regel ein geschlossener Fonds mit fester Zeichnungsfrist und einer Anlagedauer von mehreren Jahren. Sobald alle Fondsanteile verkauft wurden, werden die Investorengelder in junge, aufstrebende Unternehmen investiert, die dann mit dem Kapital arbeiten.
Einige dieser Unternehmen werden im Laufe der Zeit scheitern, andere werden erfolgreich sein. Ein Venture Capital Fonds erhofft sich, mit den Erträgen aus einem Unternehmensverkauf der erfolgreichen Unternehmen, die Verluste der gescheiterten Firmen zu kompensieren, um seinen Investoren am Ende der Laufzeit eine Rendite auszuzahlen. Die Mindestzeichnungssumme bei Venture Capital Fonds liegt zwischen 5.000 und 100.000 Euro pro Fondsanteil. Günstiger sind für Privatinvestoren da börsengehandelte Venture Capital Fonds.
Ein genauerer Blick lohnt sich bei den Kosten. Beim Kauf der Fondsanteile wird oftmals ein Aufschlag (auch Agio genannt) von etwa 5 Prozent fällig. Hinzu kommen Kosten für Marketing und Vertrieb, die ebenfalls auf den Anleger weitergegeben werden. Bis zu 16 Prozent können hier je nach Anbieter hinzukommen. Schließlich will auch das Fondsmanagement bezahlt werden, was die Rendite des Anlegers weiter schmälert.
Als „Gegenmodell“ zu den aktiv gemanagten Fonds haben sich passive Indexfonds etabliert. Diese börsengehandelten Indexfonds (Englisch: Exchange Traded Funds, ETF) bilden bekannte Indices wie den DAX oder den Dow Jones eins zu eins ab, in dem sie in die dort vertretenen Unternehmen investieren. Da es hierbei kein Fondsmanagement gibt, dass über die Investitionen entscheidet, sind diese Fonds für Investoren die günstigere Variante, wenn sie sich über Fonds an Unternehmen beteiligen möchten.
Es handelt sich bei Investitionen in Fonds immer nur um eine indirekte Unternehmensbeteiligung. Der Anleger investiert selbst nicht in das Unternehmen und erhält damit auch weder Mitspracherechte noch Gewinnbeteiligung oder Exit-Beteiligung. Allerdings profitieren Anleger indirekt vom Unternehmenserfolg, da in diesem Fall auch der Fonds eine bessere Performance aufweist und die Ausschüttungen höher ausfallen. Zudem erhält der Fondsmanager stellvertretend für seine Anleger ein Mitspracherecht auf der Aktionärsversammlung, wenn der Fonds Stammaktien der Gesellschaft hält.
Ein partiarisches Darlehen (auch Beteiligungsdarlehen genannt) bezeichnet ein Darlehen, dass zur Finanzierung eines Projekts oder Unternehmens genutzt wird. Der Darlehensgeber erhält im Gegenzug eine gewinnabhängige (=partiarische) Beteiligung am Erfolg des Projekts oder Unternehmens. Das bedeutet, dass der Darlehensgeber einen Anteil am erzielten Gewinn oder Umsatz erhält. Bei partiarischen Darlehen handelt es sich um ein langfristiges Darlehen, das über mehrere Jahre läuft.
Beim klassischen Crowdinvesting werden Investitionen oftmals über partiarische Darlehen, also mit Mischkapital, vorgenommen. Dabei handelt es sich um Darlehen mit eigenkapitalähnlichen Eigenschaften. Der Investor wird zwar nicht zum Gesellschafter des Unternehmens mit vollen Stimmrechten, erhält aber eine Gewinnbeteiligung und Exit-Beteiligung. Das heißt, er profitiert von künftig erwirtschafteten Gewinnen und erhält einen Anteil des Erlöses bei einem Unternehmensverkauf.
Aufgrund bestehender Regulierung zum Investorenschutz (Kleinanlegerschutzgesetz) sind Investitionen in Startups und Wachstumsunternehmen über eine Online-Plattform auf diese Beteiligungsform beschränkt. In jahrelanger Arbeit hat Companisto das partiarische Darlehen so weiter entwickelt, dass es dem Eigenkapital weitestgehend angenähert ist. Investoren werden zwar nicht zu Gesellschaftern des Unternehmens, aber ihre Rechtstellung ist der eines Miteigentümers sehr ähnlich.
Die Darlehensgeber profitieren von Gewinnen und Verkaufserlösen. Dazu verfügen sie über Anti-Dilution-Schutzklauseln, eine Erlöspräferenz im Exit-Fall und eine Liquidationspräferenz. Durch die letzten beiden erhalten die Investoren Gewinnauszahlungen und Exit-Erlöse sogar noch vor den Gesellschaftern des Unternehmens. Hinzu kommen Informationsrechte, die dem Investor einen Anspruch auf Quartalsberichte zum Geschäftsverlauf einräumen. Schließlich handelt es sich bei den über Companisto vermittelten partiarischen Darlehen um Lifetime-Beteiligungen. Das bedeutet, dass Investoren – wenn sie dies wünschen – genau wie bei Eigenkapital-Investitionen ein Leben lang von Gewinnausschüttungen profitieren können.
Der Nachteil gegenüber Eigenkapital-Beteiligungen mit Aktien oder GmbH-Anteilen liegt beim Mitspracherecht. Companisten dürfen zwar über bestimmte, das Unternehmen betreffende Vorgänge abstimmen (etwa Übernahme- oder Ablöseangebote), sie sind jedoch von einer Abstimmung bei einer Haupt- oder Gesellschafterversammlung ausgeschlossen. Zudem sind partiarische Darlehen nachrangig. Das bedeutet, dass die Forderungen erst nach allen vorrangigen Gläubigern (Mitarbeiter, Lieferanten, Banken, etc.) bedient werden, aber noch vor den Gesellschaftern des Unternehmens.
Bei Unternehmensbeteiligungen unterscheidet man zwischen offenen und geschlossenen Beteiligungen. Offene Beteiligungen sind Investitionen ins Eigenkapital einer Gesellschaft und werden als solche ins Handelsregister eingetragen. Dazu kommen weitgehende Rechte der Gesellschafter, etwa ein Mitspracherecht bei Gesellschafterbeschlüssen.
Demgegenüber stehen stille Beteiligung, die weder im Handelsregister eingetragen noch im Jahresabschluss vermerkt werden. Die Haftung stiller Gesellschafter ist auf die Höhe ihrer Kapitaleinlage beschränkt. Stille Gesellschafter verfügen über keine Mitspracherechte bei Unternehmensentscheidungen. Stille Beteiligungen zählen zum Mezzanine-Kapital, sind also eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital.
Bei stillen Beteiligungen kann man zwischen typischen und atypischen stillen Beteiligungen unterscheiden. Bei typischen stillen Beteiligungen werden Investoren am Gewinn und je nach Vereinbarung auch am Verlust des Unternehmens beteiligt, nicht jedoch am Vermögen der Gesellschaft.
Dagegen gewähren atypisch stille Beteiligungen dem Investor auch umfangreiche Kontroll- und Vermögensrechte, sodass er defacto zum Mitunternehmer der Gesellschaft gilt. Ein atypisch stiller Gesellschafter wird also nicht nur am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt, sondern auch am Vermögen der Gesellschaft, einschließlich stiller Reserven und Geschäftswert des Unternehmens.
Eine weitere Form der Unternehmensbeteiligung entstand durch den Durchbruch der Blockchain-Technologie und den damit verbundenen Initial Coin Offerings (ICOs). Dabei gibt ein Unternehmen digitale Wertcoupons (sogenannte Tokens) aus und erhält im Gegenzug Kapital von Investoren. Bei den meisten kapitalsuchenden Unternehmen handelt es sich um Startups aus dem Blockchain- oder Krypto-Markt. ICOs brachen im letzten Jahr sämtliche Rekorde bei eingeworbenem Kapital. Begünstigt wurden die Rekordsummen durch immer neue Höhenflüge bekannter Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum.
Doch nur ein Jahr später ist der Hype bei Kryptowährungen einer breiten Ernüchterung gewichen. Die Blase ist geplatzt und seit Anfang 2018 haben Kryptowährungen über 70 Prozent an Wert verloren. Langsam wird auch klar, dass die meisten ICO-finanzierten Unternehmen schon wieder insolvent sind oder den Geschäftsbetrieb nie aufnahmen. Zu den regulär gescheiterten Projekten kamen noch unzählige Betrugsfälle, die auch die Finanzaufsichtsbehörden auf den Plan riefen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) machte kürzlich klar, dass sie in Tokens und Kryptowährungen erhebliche Risiken für Investoren sieht. „ICOs sind höchst spekulative Investments. Anleger sollten sich darauf einstellen, dass auch ein Totalverlust ihrer Investition möglich ist“, so die BaFin in ihrer Stellungnahme.
Bei vielen Tokens handelt es sich formal juristisch um eine Spende, ähnlich dem spendenbasierten Crowdfunding. Der Investor erwirbt mit dem Token also keine Mitspracherechte, keine Gewinnbeteiligung und keine Exit-Beteiligung. Er profitiert, wenn überhaupt, nur über den spekulativen Charakter der Kryptowährung, wenn der Token nach der Finanzierung an Wert steigt.
Anders sieht es bei Equity Tokens aus. Diese sind – der Theorie nach – ähnlich zu einer Eigenkapital-Beteiligung und somit auch mit Stimmrechten und Gewinnbeteiligung verbunden. Bisher wurde in Deutschland noch keine Finanzierungsrunde für Unternehmen mit Equity Tokens durchgeführt (Stand: 29. November 2018), insofern bleibt es ein theoretisches Konzept.
Die ersten Equity Token Sales sind zwar in Planung, doch werfen diese mehr Fragen auf, als sie beantworten. Offenbar unterliegen sie in Deutschland strikter Regulierung und fallen unter das Wertpapierhandelsgesetz, was einen Wertpapierprospekt für die Unternehmen voraussetzt. Um diese Prospektpflicht zu umgehen, werden die ersten Token Sales wohl eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 Euro haben. Damit wären die meisten Privatanleger von einer Unternehmensbeteiligung ausgeschlossen.
Zudem scheinen die Tokens laut Aufsichtsbehörden nicht handelbar zu sein, denn in Deutschland können GmbH-Anteile nur mit notarieller Beglaubigung übertragen werden. Auch bei Tokens einer AG müssten diese eine Clearstream-Anbindung erhalten, um handelbar zu sein. Dies scheint jedoch derzeit aus technischen Gründen ausgeschlossen zu sein.
Was bleibt, ist ein für Investoren technisch komplizierter Prozess und eine unklare Rechtsposition. Die ersten geplanten Token Sales scheinen alle Investoren, unabhängig von der Investitionsgröße, unter einem Treuhanddach zu bündeln. Gerade professionelle Investoren sind es jedoch gewohnt, bei entsprechender Ticket-Größe auch ein eigenes Stimmrecht zu haben, dass sie bei Gesellschafterbeschlüssen oder Aktionärsversammlungen ausüben können. Angesichts dieser Nachteile und Risiken zeichnet sich ab, dass Tokens nicht die Zukunft der Unternehmensbeteiligung sind.
Ein direkter Weg, sich an Unternehmen zu beteiligen, sind Investitionen in GmbH-Anteile. Im Wagniskapital-Sektor sind sie das Mittel der Wahl vieler Investoren. Professionelle Investoren wie Business Angels (BAs) und Venture-Capital-Gesellschaften (VCs) investieren grundsätzlich in Eigenkapital, also in GmbH-Anteile. Denn die meisten aufstrebenden Startups und Wachstumsunternehmen sind nach wie vor GmbHs. Dagegen ist die Aktiengesellschaft (AG) eher die Rechtsform großer Unternehmen und Industriekonzerne.
In der Vergangenheit waren Investitionen in GmbH-Anteile nur professionellen Investoren vorbehalten. Business Angels sind oftmals ehemalige Gründer, die selbst wissen, wie schwer es für Gründer ist an Kapital zu kommen. Sie verfügen über ein ausgeprägtes Netzwerk zu Gründern und anderen Investoren, das über Jahre gewachsen ist. Ähnliches gilt für Venture-Capital-Gesellschaften. Auch sie bekommen einen Großteil ihrer Deals über ihr eigenes Netzwerk. Privatinvestoren haben die Verbindungen in der Regel nicht und waren damit von solchen Unternehmensbeteiligungen ausgeschlossen.
Doch mit fortschreitender technologischer Entwicklung wurde auch dieses Marktsegment für Privatanleger geöffnet. Seit einigen Jahren schon können sie sich über partiarische Darlehen an jungen Unternehmen beteiligen. Bisher war die Unternehmensbeteiligung aus gesetzlichen Gründen bei Online-Investitionen auf diese Beteiligungsform beschränkt. In Großbritannien dagegen war es schon seit jeher möglich auf Crowdinvesting-Plattformen auch in echte Eigenkapital-Anteile zu investieren.
Seit dem Sommer 2018 gibt es auf Companisto als erster professioneller Investment-Plattform im deutschsprachigen Raum nun auch die Möglichkeit, online in echte Eigenkapitalanteile zu investieren. Der Prozess ist einfach, transparent und läuft komplett digital ab. Damit ist es Privatanlegern in Deutschland erstmals möglich, so in Startups und Wachstumsunternehmen zu investieren, wie es professionelle Investoren seit jeher tun – in echte GmbH-Anteile.
Dadurch werden sie zu Gesellschaftern des Unternehmens, mit der damit verbundenen sicheren Rechtsstellung und Mitspracherechten bei Gesellschafterbeschlüssen. Sie erhalten zudem ein Gewinnbezugsrecht sowie eine Exit-Beteiligung. Je nach Art des GmbH-Anteils erfolgt zudem ein Eintrag des Gesellschafters ins Handelsregister.
Zudem haben Investitionen in GmbH-Anteile den Vorteil, dass sie unter Umständen staatlich bezuschusst werden. Im Rahmen des INVEST-Förderprogramms können Wagniskapitalgeber einen Zuschuss von 15 Prozent bei Erwerb der Anteile geltend machen. Das reduziert das Risiko des Investors und setzt einen starken Anreiz für Investitionen in junge Unternehmen. Der Zuschuss ist jedoch an enge Bedingungen geknüpft, die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgelistet sind.
Unternehmensbeteiligungen können danach unterschieden werden, welchen Anteil am Kapital ein Investor besitzt. Denn von der Höhe seines Anteils leitet sich auch das Stimmgewicht ab, dass er in Gesellschafterbeschlüssen oder Hauptversammlungen aufbringen kann.
Hält ein Investor beispielsweise mehr als 50 Prozent der Stimmrechte, spricht man von einer Mehrheitsbeteiligung. Bei einer Beteiligung zwischen 25 und 50 Prozent spricht man von einer Sperrminorität. Es handelt sich zwar um eine Minderheit der Stimmen, doch reicht diese gerade aus, um bei Abstimmungen bestimmte Beschlüsse zu verhindern.
In der folgenden Grafik finden sie eine Übersicht aller Beteiligungsformen und der dafür erforderlichen Höhe der Beteiligung.
Stand vom 07.12.2018 06:30